Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Bewilligung des Zuschusses durch das Land Burgenland
Höhe der Förderung: € 50,-- pro Semester
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Bewilligung des Zuschusses durch das Land Burgenland
Höhe der Förderung: € 50,-- pro Semester